Leitfaden für die Praxis
Sinn und Zweck des MHI Verhaltenkodexes ist es, die Grundlagen – die Minimalstandards – festzulegen, die META-Health International von ihren Mitgliedern und zertifizierten META-Health-Professionals erwartet.
- Einleitung
- Einverständniserklärung
- Zusammenarbeit/ Beziehung mit dem Klienten
- Sorgfaltspfichten
- Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit
- Richtlinien für die Zusammenarbeit mit anderen Experten im Gesundheitswesen
1. Einleitung
1.1. META-Health ist ein aus der Analyse von zahlreichen Klientenfällen entwickeltes Verständnismodell der medizinischen Grundlagenforschung, aus dem im Einzelfall individuelle Therapievorschläge hergeleitet werden können.
Die META-Health Professionals verwenden die Verständnismodelle der Verbindung von Organ, Stress, Emotion, Glaubenssätzen und dem sozialen Umfeld, sowie das der markanten Punkten und Phasen der Heilung, sowie Änderung der Lebensführung und andere Fähigkeiten und Techniken, um ihren Klienten dazu zu verhelfen, Erkenntnisse zu gewinnen und ihre Selbstheilungskräfte und ihr Wohlbefinden zu steigern.
1.2. Die Einhaltung des Verhaltenkodex ist verbindlich für alle zertifizierten META-Health Professionals und Trainer. Jedes einzelne Mitglied übernimmt die Verantwortung dafür, dass er/ sie sich mit allen Einzelheiten dieser Bedingungen vertraut gemacht hat.
1.3. Verstöße gegen diese Vorschrift und formale Beanstandungen gegen ein MHI-Gemeinschaftsmitglied werden in Übereinstimmung mit dem Verhaltenskodex von MHI geahndet.
1.4. META-Health Professionals stellen keine Diagnosen. Sie benutzen ihr umfassendes Verständnis der Verbindung von Organ, Stress, Emotion, Glaubenssätzen und dem sozialen Umfeld, und der 9 markanten Punkte und Phasen der Heilung, um dem Klienten zu mehr Erkenntnis zu verhelfen und um ihn beim Prozess der Selbstregulierung seines Organismus zu unterstützen. Jedes Mitglied ist verantwortlich dafür, die gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien und Anforderungen einzuhalten, die eine Berufsausübung in seinem jeweiligen Land vorschreiben.
1.5. META-Health ist in den Grundsätzen der Integrativen Medizin verwurzelt. META-Health Professionals verwenden ein integratives Modell der Analyse und des Coachings. Sie können dafür eine Vielzahl verschiedener Behandlungsmethoden zu Rate ziehen, die Schulmedizin, Komplementär- sowie Alternativmedizin einschließen.
2. Einverständniserklärung
2.1. Die Einverständniserklärung der Klienten ist grundlegende Voraussetzung für den Beginn einer jeden Beratung und Behandlung. Es wird empfohlen, dass sich META-Health Professionals im Erstgespräch eine unterschriebene Einverständniserklärung vom Klienten aushändigen lassen.
2.2. Es ist unumgänglich, die Grundannahmen jeder Analyse oder vorgeschlagenen Therapie sowie deren wahrscheinliche Auswirkungen zu erklären. Die Einverständniserklärung hierzu muss freiwillig gegeben werden. Sie sollte nicht nur vor Beginn der Behandlung erfolgen, sondern zu jeder Zeit während des Beratungs- oder Therapieprozesses bestätigt werden können.
2.3. Für den Fall, dass Klienten aufgrund ihres Alters, ihrer Krankheit oder ihrer geistigen Verfassung keine Zustimmung zu einer Behandlung geben können, greifen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes. In solchen Fällen müssen die unmissverständlich schriftlich formulierte Zustimmung von demjenigen eingeholt werden, der dazu legitimiert ist, die Zustimmung im Namen des Klienten zu erteilen.
2.4. Wenn Sie zu dem Schluss kommen, dass Sie eine Behandlung abbrechen müssen, sollten Sie alles unternehmen, um dem Klienten dazu zu verhelfen, eine alternative Behandlungsmöglichkeit zu finden.
3. Beziehung zum Klienten
3.1. META-Health Practitioner sollten Respekt für die Religion, für die politische und soziale Situation, für die sexuelle Ausrichtung und für die Ansichten eines jeden Individuums haben, unabhängig von Alter, Rasse, Hautfarbe, Glaube oder Geschlecht. Sie dürfen nicht danach streben, dem Klienten ihre eigenen Überzeugungen aufzudrängen.
3.2. META-Health Practitioner sollten sich zu jeder Zeit auf eine ehrenhafte und höfliche Art und Weise und mit der gebührenden Sorgfalt verhalten, sowohl in der Beziehung mit ihren Klienten, wie auch generell in der Öffentlichkeit. Ethische Korrektheit muss immer oberstes Gebot in der Beziehung zu Klienten sein. META-Health Practitioner sollten sich respektvoll und höflich verhalten, sie sollten die Menschenwürde, die Diskretion und das Taktgefühl jederzeit wahren. Ihre Einstellung sollte professionell, kompetent, einfühlsam, realistisch und unterstützend sein. Dadurch ermutigen die Practitioner ihre Klienten in deren persönlicher Weiterentwicklung hin zu besserem Wohlbefinden.
3.3. Das Verhältnis zwischen dem Practitioner und dem Klienten ist das zwischen einem Fachmann und einem Klienten. Der Klient hat Vertrauen in die Fähigkeiten, Sorgfalt und Integrität des Practitioners. Es ist dessen Pflicht, jederzeit mit angemessener Sorgfalt vorzugehen und das Vertrauen des Klienten nicht zu missbrauchen.
3.4. META-Health-Anwender sollten nie behaupten, zu diagnostizieren oder zu heilen, es sei denn, sie sind dafür rechtlich qualifiziert. Sie können den positiven Nutzen einer Vorgehensweise anschaulich machen, aber eine Genesung kann nicht garantiert werden.
3.5. Wenn ein Klient einen META-Health Practitioner mit seinem gesundheitlichen Anliegen zum ersten Mal aufsucht, sollte der Klient dazu befragt werden, welchen medizinischen Rat er bereits eingeholt hat. Die Antwort sollte schriftlich in der Klientendatei festgehalten werden. Da es legitim ist, eine medizinische Behandlung auszuschlagen, kann kein Klient dazu gezwungen werden, einen Arzt aufzusuchen. Zur eigenen Sicherheit des Practitioners soll auch der Inhalt der META-Health-Beratung in der Kundenakte notiert werden. Es ist empfehlenswert, eng mit dem Hausarzt des Kunden zusammenzuarbeiten.
3.6. Vor der Behandlung müssen META-Health Practitioner entweder schriftlich oder mündlich die Vorgehensweise, die sie bei der Behandlung anwenden werden, in Gänze erklären. Dazu gehören die konkrete Vorgehensweise, die Dauer der Behandlung, die Kosten usw.
3.7. META-Health Practitioner und alle, die mit ihnen zusammenarbeiten, dürfen ohne die Erlaubnis des Klienten zu keiner Zeit irgendwelche Informationen über ihren Klienten an Dritte weitergeben; auch nicht, dass der Klient sie überhaupt aufgesucht hat. Dies schließt auch Familienmitglieder des Patienten mit ein. Ausnahmen zu dieser Vorschrift greifen bei einem ordentlichen Gerichtsverfahren oder zum Schutz bei unmittelbarer Gefahr einer dritten Partei. In diesen Fällen sollten die META-Health Practitioner Rechtsbeistand einholen.
3.8. Keine dritte Partei, auch nicht die Mitarbeiter des META-Health Practitioners oder die Familienmitglieder des Klienten, sollten während der Behandlung eines erwachsenen Klienten ohne dessen ausdrückliche Zustimmung anwesend sein. Wenn aber META-Health Practitioner mit Kindern, mit ernsthaft gestörten Klienten, oder mit einem Klienten des gegenteiligen Geschlechts arbeiten, sollten sie adäquate Maßnahmen treffen, sich selber zu schützen, indem eine dritte Partei im Behandlungszimmer oder in den Geschäftsräumen anwesend ist.
4. Sorgfaltspflichten des Practitioners
4.1. Nach geltendem Recht liegt es außerhalb der fachlichen Kompetenz eines META-Health-Professionals, medizinische Therapie auszuüben, ohne dazu ggf. nach weiterer Ausbildung gesetzlich legitimiert zu sein (in Deutschland z.B. als Arzt oder Heilpraktiker).
4.2. Ein entscheidender Grundsatz in der medizinischen Behandlung ist die Therapiefreiheit, nach der ein gesetzlich legitimierter Therapeut aufgrund seiner fachlichen Kompetenz die freie Wahl hat, welche Behandlungsmethode er dem Patienten vorschlagen will. Die Sorgfaltspflicht gebietet es dem Therapeuten, sich am jeweils aktuellen naturwissenschaftlichen Erkenntnisstand zu orientieren und die gebotene Sorgfalt und Absicherung nach dem anzuwendenden Berufsrecht walten zu lassen.
4.3. META-Health Professionals müssen gewährleisten, dass ihre Gesundheit und Körperhygiene nicht das Wohlbefinden oder die Gesundheit und Sicherheit ihrer Klienten gefährden.
4.4. Ein META-Health Practitioner darf keinen Klienten behandeln, dessen Anforderungen seine Fähigkeiten, Ausbildung oder Kompetenz übersteigen. Bei Bedarf muss der Klient für entsprechend qualifizierten Beistand weiterverwiesen werden.
4.5. Minderjährige Klienten bedürfen der besonderen Fürsorge, die deren auch gesetzlich verankerten Anspruch auf angemessene medizinische Hilfe nach dem jeweils aktuellen naturwissenschaftlichen Erkenntnisstand sicherstellt. Im Falle, dass vom Erziehungsberechtigten ausdrücklich keine medizinische Hilfe für den minderjährigen Klienten gewünscht wird, sollte dieser Vorgang schriftlich dokumentiert werden und vom Erziehungsberechtigten durch seine Unterschrift bestätigt werden.
4.6. Meldepflichtige Krankheiten: Es bestehen gesetzliche Auflagen dahingehend, dass bestimmte Infektionskrankheiten dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. An die jeweils geltenden Bestimmungen müssen sich META-Health Practitioner halten.
5. Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit
5.1. META-Health Practitioner dürfen keine Titel oder Bezeichungen verwenden, die den Eindruck medizinischer Qualifikation erwecken, es sei denn, sie besitzen diese tatsächlich. Sie müssen ihren Klienten unmissverständlich erklären, dass sie keine Ärzte, Psychotherapeuten o.ä. sind, und dürfen nicht vorgeben, entsprechende Kompetenz zu haben.
5.2. Jegliche Werbung, einschließlich Webseiten, muss seriös sein und sollte keine Aussagen oder Behauptungen enthalten, die vorgeben, irgendeine Krankheit zu heilen. Sie sollte sich darauf beschränken, die Aufmerksamkeit auf META-Health und die Qualifikation des Mitglieds zu lenken, sowie auf sein Dienstleistungangebot einschließlich der veranschaulichenden Details.
5.3. Alle praktizierenden und zertifizierten META-Health Practitioner müssen sicherstellen, dass ihre Mitgliedschaft und Akkreditierung durch META-Health International auf dem neuesten Stand ist. Dies bestätigt die Qualifikation der Practitioner sowie deren Zustimmung zum den Verhaltenskodex.
5.4. Die Zertifizierungsurkunde mit Hinweis auf Gültigkeit durch fortlaufende Akkreditierung sollte gut sichtbar in der Praxis ausliegen.
5.5 META-Health Practitioner müssen sicherstellen, dass sie nach den gesetzlichen Maßgaben des jeweiligen Landes die erforderlichen Aufzeichnungen führen. Dies ist wichtig, um eine gründliche und verantwortungsvolle Tätigkeit auszuüben, und auch, um sich im Falle des Vorwurfs eines schuldhaften Verhaltens zu verteidigen.
Folgende drei Kriterien müssen eingehalten werden, damit die Einwilligung der Klienten gültig ist:
- die Einwilligung muss freiwillig erfolgen
- der Klient muss ausreichend Informationen erhalten haben, um eine Entscheidung treffen zu können
- der Klient ist kompetent, also in der Lage, seine Zustimmung zu erteilen
5.6. Um zu dokumentieren, dass eine durchgeführte Behandlung angemessen und wohlbegründet ist, ist es die Pflicht des META-Health Practitioners sicherzustellen, dass die Klientenaufzeichungen vollständig und sorgfältig sind.
5.7. Jeder META-Health Professional sollte den Klienten, welche eine Beanstandung haben sollten, die Kontaktdaten des MHI-Büros übermitteln.
6. Richtlinien für die Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten des Gesundheitswesens
6.1. META-Health Practitioner sollten eine gute Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten anstreben. Sie sollten deren besonderen Beitrag innerhalb der Gesundheitspflege anerkennen und respektieren, unabhängig davon, ob sie allopathisch, alternativ oder komplementär arbeiten.
6.2. Der Practitioner erkennt an, dass Mitglieder anderer Fachrichtungen im Gesundheitswesen allgemeinen ethischen Grundsätzen sowie den jeweiligen Disziplinarverfahren ihrer Zunft verpflichtet sind.
6.3. META-Health Practitioner dürfen keine Anweisungen oder Verordnungen eines Arztes widerrufen. Sie dürfen alternative Behandlungen anbieten und erklären, überlassen es jedoch dem Klienten, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
6.5. META-Health Practitioner dürfen keine spezielle Behandlungsweise verordnen, etwa sich einer Operation zu unterziehen oder bestimmte Medikamente zu nehmen. Es muss dem Klienten überlassen werden, angesichts der gesundheitsbezogenen Ratschläge eine Entscheidung zu treffen.
6.6. META-Health Practitioner sind nicht zuständig, dem Klienten eine medizinische Diagnose zu stellen, da dies ausgebildeten Ärzten oder Heilpraktikern vorbehalten ist. Es wird angeraten, den Klienten zu ermutigen, einen Arzt oder Heilpraktiker aufzusuchen, wenn der META-Health Practitioner irgendwelche Bedenken hat. Dies sollte in jedem Fall in der Klientenakte festgehalten werden.
Als Gemeinschaftsmitglied von META-Health International und als zertifizierter META-Health Professional bestätigen Sie hiermit, die Verhaltensregeln gelesen zu haben und diese einzuhalten.